Sachverhaltsinformationen
im Fachinformationsprozeß
Begriffe
und Termini
| 1. | Begründung des Themas |
| 2. | Sachverhaltsinformationen und Dokumenteninformationen |
| 3. | Sachverhalt und Fakt |
| 4. | Definition von Sachverhalt |
| 5. | Sachverhaltsaussage und Faktenaussage |
| 6. | Formalisierung von Sachverhaltsaussagen |
| 7. | Sachverhaltsinformation und Fakteninformation |
| 8. | Definition von Sachverhaltsinformation |
| 9. | Arbeit mit Sachverhaltsinformationen |
| . | Fußnoten |
| Tabellen | |
| Literaturverzeichnisse | |
| Angaben zum Autor | |
Zum Beitrag über Sachverhaltsinformationen in der gesellschaftlichen Praxis
1.
Begründung des Themas
Wie jede Fachdisziplin steht die Wissenschaft von der IuD ( Information und Dokumentation ) ständig vor der Notwendigkeit, ihren Gegenstandsbereich zu überprüfen, die Arbeitsgegenstände auf wissenschaftlicher Grundlage genau zu definieren und daraus die richtigen Aufgabenstellungen für die Informationspraxis abzuleiten. Erst das klare Begreifen und Bezeichnen der fachlichen Gegenstände ermöglicht es, die Unterschiede zu anderen, verwandten Berufsgruppen hinreichend genau aufzuzeigen und darauf fußend die Wege effektiven Zusammenwirkens mit Nachbardisziplinen und -bereichen abzustecken. Unklare, mehrdeutige oder sogar falsche Begriffsbildung und Anwendung entsprechender, unzulänglich oder falsch definierter Termini führen in die Irre und können letztendlich die Daseinsberechtigung eines eigenen Fachbereiches IuD in Frage stellen. Die nachstehenden Darlegungen sollen auf dem Gebiet der Sachverhaltsinformation und seinem Teilgebiet, der Fakteninformation, zur eindeutigen Bestimmung der Arbeitsgegenstände beitragen. Priorität hat im vorliegenden Beitrag das Präzisieren des Begriffsfeldes und der Fachtermini, die diesem Begriffsfeld zuzuordnen sind. Die Dringlichkeit entsprechender fachmethodischer Maßnahmen
ergibt sich vor allem aus der neuen Situation, welche durch das rasche
Vordringen des Internetdienstes World Wide Web
entstanden ist. Das Web als ein sich ständig erweiterndes und
veränderndes Medium hält in bisher unbekanntem Maße Fakteninformationen
und andere Arten von Sachverhaltsinformationen für die Nutzung in
allen Fachinformationsprozessen bereit. Es versetzt damit immer größere
Teile der bisherigen IuD - Nutzer in die Lage, sich in scheinbar ausreichendem
Umfang selbst mit Fachinformationen zu versorgen.
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2. Sachverhaltsinformationen und DokumenteninformationenFachinformationen werden den Nutzern sowohl auf direktem als auch auf indirektem Wege verfügbar gemacht. |
3. Sachverhalt und Fakt
Unter erkenntnistheoretischem Aspekt muß der Begriff des Fakts vom Begriff des Sachverhalts unterschieden werden. Fakten sind bestimmte Sachverhalte, und zwar diejenigen, die in der objektiven Realität oder im menschlichen Bewußtsein wirklich existieren. 2 Daneben gibt es jedoch Sachverhalte, die keine Fakten sind, da ihnen keine wirkliche Existenz zukommt. [vgl. 2, S.44] Der vorangehende Satz läuft scheinbar auf einen logischen Widerspruch hinaus, nämlich daß es etwas gibt, was nicht existiert. Jedoch geht es nicht schlechthin um "existieren", sondern um "wirklich existieren", d.h. die Wirklichkeit ist hierbei - entsprechend dem in der Philosophie gegebenem Kategorienpaar "Wirklichkeit und Möglichkeit" - als Gegensatz zur Möglichkeit aufzufassen [vgl. 1, S.164 und 261]. Die Möglichkeit der Existenz von Sachverhalten ist so vielfältig, wie der Umfang des Begriffes "Möglichkeit" selbst. Bei den nicht wirklich existierenden Sachverhalten können hinsichtlich des Möglichen vier Arten unterschieden werden: [vgl. 4, S.819]
Ein nur imBereich des Möglichen liegender Sachverhalt (das "Unmögliche" immer mit eingeschlossen) darf nicht mit einem wirklich existierenden Sachverhalt, das heißt mit einem Fakt, gleichgesetzt werden. Termini wie "mögliche Fakten", "potentielle Fakten" oder "hypothetische Fakten", wie sie gelegentlich in der Fachliteratur auftauchen [vgl.2, S.38,45], sind unzulässig. Sie vermengen entweder Wirkliches und Mögliches oder bringen nur eine Vermutung über die wirkliche Existenz eines bestimmten Sachverhaltes zum Ausdruck. Vermutungen können sich aber im weiteren Erkenntnisprozeß ebensogut als zutreffend wie als nicht zutreffend erweisen.
Fiktive Sachverhalte werden im Bewußtsein des Menschen konstruiert, sie sind daher ausschließlich der ideellen Sphäre zuzurechnen. Die Ursachen für das Entstehen solcher Konstruktionen sind vielschichtig (vgl. Tabelle 3). Im Unterschied zu den fiktiven Sachverhalten existieren hingegen Fakten sowohl im Bereich des Materiellen als auch des Ideellen (vgl. Tabelle 2). In Theorie und Praxis der Information und Dokumentation bestehen hinsichtlich der Existenzbereiche von Fakten uneinheitliche Auffassungen. Häufig wird die Meinung vertreten, Fakten seien ausschließlich etwas Materielles ("harte Fakten“). Die Existenz von Fakten im ideellen Bereich (vgl. Tabelle 2) wird damit ignoriert. Noch stärker wird der Begriff des Fakts eingeschränkt, wenn man unter einem Fakt nur "eine gewisse Erscheinung der objektiven Realität, über die es eine Information gibt", versteht [vgl.3, S.3]. Das würde bedeuten, einen Fakt erst dann als solchen anzuerkennen, wenn eine Information über ihn vorliegt. Die vielen unentdeckten Seiten unserer Erkenntnisgegenstände und die unendlich große Zahl noch unerkannter, wirklich existierender Sachverhalte werden mit dieser Einschränkung des Faktenbegriffs von vornherein aus der Menge der Fakten ausgeschlossen. Auch sogenannte „vergessene Fakten“, das heißt Sachverhalte, die in der Vergangenheit wirklich existierten und zu denen uns gegenwärtig keine Informationen vorliegen, würden bei Befolgung der oben genannten These aus dem Faktenbegriff ausgeklammert.
Derartige Einengungen des Faktenbegriffs sind ungerechtfertigt. Zweifellos
muß sich die Informationstätigkeit immer auf die realen Gegenstände
des Erkenntnisprozesses stützen und damit diejenigen Fakten in den
Vordergrund stellen, zu denen es Informationen gibt. Das kann aber nicht
bedeuten, daß alle anderen in der Wirklichkeit vorhandenen oder vorhanden
gewesenen, jedoch vom Menschen noch nicht wahrgenommenen oder von ihm wieder
vergessenen Objekte bzw. Sachverhalte keinen Faktencharakter besitzen.
Für die Methodik der Informations- und Dokumentationsarbeit ist es hingegen nützlich und notwendig, zwischen materiellen und ideellen Fakten zu unterscheiden. Letztere dürfen nicht mit den fiktiven Sachverhalten verwechselt werden. Ideelle Fakten oder „Fakten des Wissens“ gehören zum Objektbereich des menschlichen Denkens, der neben den Objektbereichen der Natur und der Gesellschaft den dritten großen Objektbereich der Realität bildet. Ideelle Fakten sind demzufolge als Objekte, genauer als Sachverhalte, und nicht als Aussagen über Objekte bzw. Sachverhalte zu verstehen.
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| Zwischenbilanz
Es ist erforderlich, in der Methodik der Information und Dokumentation die Sachverhalte als das Ganze und die Fakten als Teil vom Ganzen zu verstehen und die Begriffe demgemäß zu verwenden. Sachverhalt und Fakt zählen beide zu den Grundkategorien der Informationswissenschaft. Vom richtigen Verständnis dieser Kategorien wird die Praxis der Information und Dokumentation wesentlich beeinflußt. Die benötigte einheitliche Ausgangsposition besteht in der erkenntnistheoretisch begründeten These, daß Fakten die in der objektiven Realität oder im Bewußtsein wirklich existierenden Sachverhalte sind, von denen die nicht wirklich existierenden, fiktiven Sachverhalte unterschieden werden müssen. |
4. Definition von Sachverhalt
In [1, S. 209] wird als Sachverhalt „die Beziehung zwischen einem Gegenstand und einer typischen Eigenschaft oder Beschaffenheit“ definiert. Diese Definition ist unzulänglich, da sie den in der Realität stets vorhandenen Zusammenhang mit anderen Gegenständen (Objekten) bzw. Sachverhalten außer acht läßt. Für die Methodik und Praxis der IuD ist es angemessener, von der nachstehenden vereinfachten Arbeitsdefinition auszugehen: „Ein Sachverhalt ist ein Objekt mit seinen Eigenschaften und seinen Beziehungen zu anderen Objekten.“ Um die grundlegenden Strukturen von Sachverhalten herauszuarbeiten, ist allerdings ein noch detaillierteres Herangehen notwendig. Die Methode dafür liefert die Erkenntnistheorie. Unter erkenntnistheoretischem Aspekt lassen sich für Sachverhalte sechs unterschiedliche Grundstrukturen bestimmen, von denen weitere Strukturformen ableitbar sind. Gemäß diesem Schema liegt ein Sachverhalt vor, wenn alternativ
[vgl. 4, S.1082] und[5, S.25-26]
Erläuterungen
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5.
Sachverhaltsaussage und Faktenaussage
Die in der Natur, der Gesellschaft und im Denken wirklich existierenden Sachverhalte (Fakten) sowie Zusammenhänge von Sachverhalten werden im Bewußtsein als Aussagen5 (Sachverhalts- oder Faktenaussagen) abgebildet. Das gesamte, auf empirischem oder theoretischem Wege gewonnene Wissen existiert in Form entsprechend systematisch geordneter Aussagen und Aussagensysteme. Je nachdem ob die Fakten, welche der Gegenstand des Erkenntnisprozesses sind, richtig oder nicht richtig erkannt wurden, sind die gewonnenen Aussagen wahr oder falsch. Die als wahr bzw. richtig bestätigten Aussagen bezeichnen wir als Faktenaussagen. Für das Erkennen der Wahrheit bzw. Richtigkeit oder der Falschheit bzw. Unrichtigkeit von Aussagen sind, neben der Überprüfung der Aussagen an der Praxis, noch zwei abgeleitete theoretische Kriterien von Bedeutung:
Die infolge von Irrtümern, mangelnden Kenntnissen usw. entstandenen und als falsch bzw. unrichtig erkannten Aussagen bilden zusammen mit den Aussagen, die auf bewußt konstruierten fiktiven Sachverhalten beruhen, die Gruppe der Aussagen über fiktive Sachverhalte. Für die Wissenschaft ist noch eine dritte Gruppe von Aussagen bedeutsam. Es sind Aussagen über vermutete Sachverhalte, das heißt Aussagen, deren Übereinstimmung mit den Erkenntnis- objekten bzw. Fakten noch nicht erwiesen ist, die aber im Forschungsprozeß als Behauptungen, Hypothesen oder Prognosen eine große Rolle spielen. 6 Die materielle sprachliche Existenzform einer Aussage ist der Aussagesatz. 7 Ein und dieselbe Aussage kann durch unterschiedliche, aber synonyme Sätze wiedergegeben werden. Da eine Aussage immer auf einem Sachverhalt oder auf einer Vermutung über die Existenz eines Sachverhalts beruht, wäre der Terminus "Sachverhaltsaussagesatz" eine Tautologie. Hingegen kann es zum eindeutigen Kennzeichnen der Sachlage zweckmäßig sein, den Terminus "Faktenaussagesatz" anzuwenden. Aussagesätze sind in der Regel grammatisch
vollständige Sätze. Von Aussagesätzen abgeleitete, verkürzte
grammatische Gebilde können bei entsprechender Vereinbarung als Äquivalente
von Aussagesätzen anerkannt werden.
8 (siehe Abschnitt 6)
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6.
Formalisierung von Sachverhaltsaussagen
Die Objekt- bzw. Sachverhaltsaussagen, welche den Sachverhaltsinformationen zugrunde liegen, lassen sich nach dem Grad ihrer sprachlichen Formalisierung drei großen Gruppen zuordnen:
Weitere typische Beispiele nichtformalisierter Aussagesätze liefern Zusammenstellungen von Zitaten aus Reden und Veröffentlichungen von Politikern oder die in informativen Referaten zu wissenschaftlichen Publikationen enthaltenen Aussagen. Während die auf naturwissenschaftlichem oder technischem Gebiet zu erfassenden Objektaussagen häufig in der Tripelform "Objekt - Merkmalsname - Merkmalsaussage" wiedergegeben werden (vgl. obiges erstes und zweites Beispiel), kommen auf sozial- und Geisteswissenschaftlichen Gebieten meist umfassendere Darstellungsweisen zur Anwendung, bei denen das o.g. Tripel nur eine spezielle Form ist. Dabei muß durch die Art und Weise der Darstellung zugleich gesichert werden, daß neben den Aussagen zu den in der Realität existierenden Fakten auch der Charakter der nicht auf Fakten beruhenden Aussagen erkennbar wird. (siehe Abschnitt 8) |
7. Sachverhaltsinformation
und Fakteninformation
Aussagesätze, welche als Gegenstand des Informations- und Dokumentationsprozesses aus Informationsquellen erschlossen oder aus empirisch gewonnenen Angaben gebildet, gespeichert, bearbeitet und als Informationen auf direktem Wege vermittelt werden, sind Sachverhaltsinformationen. 9 Sofern die so behandelten Aussagesätze Faktenaussagen wiedergeben, handelt es sich um Fakteninformationen. Die Fakteninformationen sind also eine bestimmte Gruppe oder Teilmenge der Sachverhaltsinformationen (siehe Abschnitt 2). Der Terminus "Sachverhaltsinformation" ist
nicht neu [vgl.
5, S.26]; [6, S.127]und [7,
S.61]. In der Fachsprache der Information und Dokumentation
wird er jedoch bisher nur selten verwendet. 14
In der IuD bisher unternommene Versuche einer Vereinheitlichung der Terminologie zur Fakteninformation sind unzulänglich und tragen eher zur weiteren Begriffsverwirrung bei. So wird in dem 1977 in Leipzig erschienenen Handbuch der Information und Dokumentation von "Information über Fakten und Sachverhalte" gesprochen und als Bezeichnung dafür der Terminus "Sachinformation" verwendet. [8, S.180] "Sache" ist aber in der philosophischen Terminologie ein Synonym für "Gegenstand", "Ding" oder "Objekt". Deshalb kann man "Sachinformation" nur dort akzeptieren, wo auschließlich über bestimmte, als Begriffe und nicht als Aussagen abgebildete, in Einzelwörtern oder durch Wortgruppen wiedergegebene Objekte informiert wird. Das ist beispielsweise bei Sachregistern und Sachwortsammlungen der Fall. Der Terminus ist hingegen irreführend, wenn damit Informationen gemeint sind, die Objekte mit ihren Eigenschaften und Relationen, also Sachverhalte, zum Gegenstand haben. An anderer Stelle derselben Quelle werden
Informationen zu "Fakten und Sachverhalten" in "faktographische"
und "ideographische" Informationen unterteilt.
Während die "faktographische Information" als faktenbeschreibende,
auf die Fakten bezogene Information bezeichnet wird, sollen mit "ideographischer
Information" die den "sonstigen Sachverhalten" zuzuordnenden Informationen
terminologisch erfaßt werden.
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| Eine ähnliche terminologische
Problematik zeichnet sich in den achtziger Jahren in der russischen Fachsprache
der Information und Dokumentation ab. Der Autor Kristal´nyi vom Moskauer
VINITI (Allunionsinstitut für wissenschaftliche und technische Information)
benutzt ebenfalls die Wortgruppe "faktographische Information" (russ.:
faktografic^eskaja informacija) als Oberbegriff und führt weiter aus:
"Man kann die faktographische Information in faktische und nichtfaktische
klassifizieren, indem die letztere ihrerseits zum Beispiel in hypothetische,
prognostische usw aufgeteilt wird" [3,
S.5 Unterstreichungen
im russischen Originaltext].
Diese Unterteilung ist sprachlich und logisch anfechtbar. Auch im Russischen hat "faktographisch" (russ.: faktografic^eskyj) die Bedeutung von "faktenbeschreibend"[siehe 10]. 11 Eine faktographische Information ist also auch hier stets eine faktenbeschreibende Information (russisches Synonym: faktic^eskaja informacija, das heißt Fakteninformation). Eine Fakteninformation kann aber nicht zugleich eine Nichtfakten- Information (russ. "nefaktic^eskaja informacija" oder "informacija o nefaktah") sein. Die von Kristal´nyi vorgenommene Unterteilung ist ein Verstoß gegen das formallogische Gesetz vom ausgeschlossenen Widerspruch, demzufolge zwei zueinander kontradiktorische Aussagen ( in diesem Fall: Sachverhalt A ist ein Fakt und Sachverhalt A ist ein Nichtfakt ) nicht zusammen wahr sein können. Es ist interessant, daß in dem 1971 erschienenen russisch -englischen Fachwörterbuch zur Information und Dokumentation der Terminus "faktografic^eskaja informacija" noch ausschließlich im Sinne von "Fakteninformation" verwendet wird [9, S.31]. Die von Kristal´nyi später vorgenommene Begriffserweiterung trägt vermutlich bestimmten Bedingungen der russischen Sprache Rechnung. Insbesondere läßt sich das Wort "Sachverhaltsinformation" im Russischen nur durch eine Wortgruppe ausdrücken, wodurch seine Verwendung in der wissenschaftlichen Terminologie etwas schwerfällig wird. Natürlich ist das kein Grund, in der deutschen Fachsprache ebenso zu verfahren und auch dann von "faktographischen Informationen" zu sprechen, wenn der deutschsprachige Terminus "Sachverhaltsinformation" den tatsächlichen Begriffsinhalt richtiger und eindeutiger zum Ausdruck bringt. |
8.
Definition von Sachverhaltsinformation
Zusammenfassend werden Gegenstand, Umfang und Inhalt des Begriffes "Sachverhaltsinformation" wie folgt definiert :
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9.
Arbeit mit Sachverhaltsinformationen
Zu den wesentlichsten methodischen und technologischen Problemen der praktischen Arbeit mit Sachverhaltsinformationen gehört :
Alle aufgeworfenen Fragen sind eng mit der Problemstellung verknüpft, wie der Charakter von Sachverhaltsinformationen(vgl. Tabelle 3) eindeutig und mit möglichst wenig Aufwand dargestellt werden kann. Die Aufgabe besteht darin, die betreffenden Objektaussagen mit einer Meta-Aussage zu verbinden, aus der hervorgeht, ob der Aussage ein Fakt, ein fiktiver Sachverhalt oder ein vermuteter Sachverhalt zugrunde liegt. Diese Metainformationen müssen als integrierender Bestandteil der Sachverhaltsinformation gesehen werden. Sie haben vor allem die Funktion, den Informationsverlust zu kompensieren, der beim Herauslösen der informationswürdigen Aussagesätze aus dem Kontext der Informationsquelle häufig unvermeidbar ist. 12 Durch Vereinbarung fester Termini oder sprachlicher Wendungen ist die intellektuell anspruchsvolle Aufgabe der Festlegung dieser Meta-Informationen bis zu einem gewissen Grade formalisierbar. Einigt man sich darauf, die Faktenaussage als den Normalfall zu betrachten, so reduziert sich die genannte Aufgabe auf das Kennzeichnen der Fiktionen und der Vermutungen. In jedem Fall unverzichtbar (auch für Fakteninformationen) sind metasprachige Angaben, welche die Quelle der Sachverhaltsinformation eindeutig fixieren (bibliographische Daten oder andere Orts- und Zeitangaben). Neben diesen, vor allem den methodischen Aspekt betreffenden Fragen wirft das Arbeiten mit Sachverhaltsinformationen für die Informationseinrichtungen auch arbeitsorganisatorische Probleme auf. Das sind insbesondere Fragen
Die Untersuchung dieser Fragen und das Entwerfen geeigneter Problemlösungen muß Gegenstand weiterer Arbeiten auf dem Gebiet der Sachverhaltsinformation sein. |
Literaturverzeichnisse
| [1] Zit.1 | Wörterbuch der Philosophie / Rainer Hegenbart. – München 1984. – 270 S. | zurück zu HT 3 |
| [1] Zit.2 | Wörterbuch der Philosophie / Rainer Hegenbart. – München 1984. – 270 S. (S.209) | zurück zu HT 4 |
| [1] Zit.3 | Wörterbuch der Philosophie / Rainer Hegenbart. – München 1984. – 270 S. (S.79) | zurück zu FN 2 |
| [1] Zit.4 | Wörterbuch der Philosophie / Rainer Hegenbart. – München 1984. – 270 S. (S.36,112) | zurück zu FN 6 |
| [2] Zit.1 | Bearbeitung und Verarbeitung von Fachinformationen / Josef Koblitz. - Leipzig 1982 - 304 S. (S.44) | zurück zu HT 3 |
| [2] Zit.2 | Bearbeitung und Verarbeitung von Fachinformationen / Josef Koblitz. - Leipzig 1982 - 304 S. (S.38,45) | zurück zu HT 3 |
| [3] Zit.1 | Faktenrecherche in automatisierten Systemen der wissenschaftlich-technischen Information / B.V.Kristal‘nyj. – Berlin 1984. - 32 S. (S.3) | zurück zu HT 3 |
| [3] Zit.2 | Faktenrecherche in automatisierten Systemen der wissenschaftlich-technischen Information / B.V.Kristal‘nyj. – Berlin 1984. - 32 S. (S.5) | zurück zu HT 7 |
| [4] Zit.1 | Philosophisches Wörterbuch in 2 Bänden. - Leipzig 1976. - 1396 S. (S.819) | zurück zu HT 3 |
| [4] Zit.2 | Philosophisches Wörterbuch in 2 Bänden. - Leipzig 1976. - 1396 S. (S.1082) | zurück zu HT 4 |
| [4] Zit.3 | Philosophisches Wörterbuch in 2 Bänden. - Leipzig 1976. - 1396 S. (S.679) | zurück zu HT 5 |
| [4] Zit.4 | Philosophisches Wörterbuch in 2 Bänden. - Leipzig 1976. - 1396 S. (S.209,535,978) | zurück zu FN 6 |
| [5] Zit.1 | Die syntaktisch-semantische Textanalyse und automatisierte Indexierung / Rolf Steiger. - Leipzig 1982. - 144 S. (S.25-26) | zurück zu HT 4 |
| [5] Zit.2 | Die syntaktisch-semantische Textanalyse und automatisierte Indexierung / Rolf Steiger. - Leipzig 1982. - 144 S. (S.26) | zurück zu HT 7 |
| [5] Zit.3 | Die syntaktisch-semantische Textanalyse und automatisierte Indexierung / Rolf Steiger. - Leipzig 1982. - 144 S. (S.26-30) | zurück zu FN 4 |
| [6] | Informatik und Automatisierung / Klaus Fuchs-Kittowski u.a. - Band 1. - Berlin 1976. - 429 S. | zurück zu HT 7 |
| [7] | Paradigmatische und syntagmatische Beziehungen einer Informationssprache / Rolf Steiger. - Leipzig 1977. - 126 S. | zurück zu HT 7 |
| [8] | Handbuch der Information und Dokumentation. - Leipzig 1977. - 342 S. | zurück zu HT 7 |
| [9] | Slovar terminov po informatike na russkom i anglijskom jazykah (Russisch-Englisches Wörterbuch Informatik). - Moskva 1971. - 359 S. | zurück zu HT 7 |
| [10] Zit.1 | Slovar russkogo jazyka (Wörterbuch der russischen Sprache) / S.I.Oz^egov. - Moskva 1973 .- 846 S. | zurück zu HT 7 |
| [10] Zit.2 | Slovar russkogo jazyka (Wörterbuch der russischen Sprache) / S.I.Oz^egov. - Moskva 1973 .- 846 S. (S.779) | zurückzu FN 11 |
| [11] | Duden. Das Fremdwörterbuch. – Mannheim; Wien; Zürich 1990. – 832 S. | zurück zu FN 3 |
| [12] | Terminologie der Information und Dokumentation ( DGD-Schriftenreihe Band 4). – Verlag Dokumentation München 1975. – 307 S. | zurück zu HT 7 |
Um den gezielten Rücksprung zur zitierenden Stelle zu ermöglichen, ist jede Quelle so oft aufgeführt, wie sie im Haupttext und in den Fußnoten zitiert wird. Jeder Mehrfacheintrag hat zu seiner eindeutigen Identifizierung außer der Quellennummer (z.B. [1] ) noch die fortlaufende Zitiernummer (z.B. Zit.1, Zit.2, Zit.3, Zit.4). Quellen, die nur einmal zitiert wurden, haben keine Zitiernummer. Zurück = Rücksprung zur zitierenden Stelle im Haupttext (HT) oder in der Fußnote (FN). Die Zahl bezeichnet den Abschnitt im Haupttext oder die Nummer der Fußnote (z.B. verweist HT 3 auf den Abschnitt 3 im Haupttext und FN 4 auf Fußnote 4). Die zu wählende Rücksprungstelle kann dem jeweils am oberen Bildschirmrand angezeigten Quelleneintrag entnommen werden. |
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B. Eigene Arbeiten |
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Gesellschaftliche Notwendigkeit, Möglichkeiten und Bedingungen für den Einsatz automatisierter Sachverhaltsinformationssysteme / Eberhardt Gering. - Berlin 1977. - maschinenschriftliches Manuskript, 29 S. |
1982 |
Probleme der Bereitstellung
von Sachverhaltsinformationen zur Leitung gesellschaftswissenschaftlicher
Forschungsprozesse und Möglichkeiten des Einsatzes eines Frage-Antwort-Systems
/
Eberhardt Gering. -
Humboldt-Universität zu Berlin, 1982. - Dissertation A, 153 Seiten, Anlagen |
1985 |
Sachverhaltsinformationen in den Gesellschaftswissenschaften - terminologische Ausgangspositionen / Eberhardt Gering. - In: Informatik. - Berlin 32 (1985) 3, S. 20-24 |
1984/85 |
Sachverhaltsinformationen in den Gesellschaftswissenschaften / Eberhardt Gering. - In: Erfahrungen, Forschungsergebnisse, Probleme der gesellschaftswissenschaftlichen Information und Dokumentation, Heft 10, S. 6-35. - Akademie der Wissenschaften der DDR, Berlin 1985 |
1985 |
Formalisierung des Erschließens von Sachverhaltsinformationen aus gesellschaftswissenschaftlichen Texten / Eberhardt Gering. - Vortrag auf dem 14. Kolloquium über Information und Dokumentation im November 1985 in Oberhof . - In: Dokumentation / Information, Schriftenreihe der Technischen Hochschule Ilmenau, Heft 65 . - Ilmenau 1985, S.26-34 |
1987 |
Der Einsatz des Personalcomputers "robotron 1715" für das Erschließen von Sachverhaltsinformationen aus Fachtexten / Eberhardt Gering; Robert Thürmer . - In: Informatik. - Berlin 34 (1987) 5 . - S. 173-175 |
1987/88 |
Zur sachverhaltsorientierten Informationstätigkeit in den Geschichtswissenschaften / Eberhardt Gering. - In: Information in den Geschichtswissenschaften Heft 17 : Kolloquium des Zentralinstitus für Geschichte der AdW der DDR zum 65 Geburtstag von Peter Wick am 31. August 1985 . - Berlin 1988 . - S. 74-86 |
2001 |
Sachverhaltsinformationen im Fachinformationsprozeß - Begriffe und Termini / Eberhardt Gering. - In: nfd : Information - Wissenschaft und Praxis . - Frankfurt am Main 52 (2001) 3 . - S. 133-142 |
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E-Mail-Adresse:
Der Beitrag auf dieser Webseite entspricht bis auf
wenige Präzisierungen und Ergänzungen dem Artikel "Sachverhaltsinformationen
im Fachinformationsprozeß - Begriffe und Termini", erschienen im
Heft 3 / 2001 der Zeitschrift nfd : Information - Wissenschaft und Praxis,
Seiten 133-142.
Bearbeitung: Januar 2003
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